Das Lieferkettengesetz und was es für Unternehmen bedeutet
Das neue Gesetz, um das es hier geht, heißt in voller Länge eigentlich "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz". Schon dieser Name lässt erahnen, dass da etwas Größeres auf die Unternehmen zukommt. Denn ab 2023 tragen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern von Gesetzes wegen die Verantwortung für die Produktionsverhältnisse entlang ihrer internationalen Lieferketten.
Zum Hintergrund: Die Globalisierung der Wirtschaft hat international aufgestellte Unternehmen in die Lage versetzt, Rohstoffe, Zwischenprodukte oder Services auf den globalen Märkten zu beschaffen. So können Unternehmen z.B. niedrigere Lohnkosten in anderen Teilen der Welt dazu nutzen, um günstiger an notwendiges Material zu kommen, wodurch sich die gesamten Produktionskosten senken lassen.
Gesetzliche Regelung statt Selbstverpflichtung
Leider gingen und gehen solche Kostenvorteile bis heute oft mit niedrigeren Sozial-, Arbeitsschutz- oder Umweltstandards in den Beschaffungsländern einher – bis hin zu Verstößen gegen die Menschenrechte. Laut Internationaler Arbeitsorganisation (ILO) nimmt z.B. die Kinderarbeit seit einigen Jahren trotz freiwilliger Selbstverpflichtung der Unternehmen wieder zu. Die Einführung des Lieferkettengesetzes soll solchen Entwicklungen endgültig einen Riegel vorschieben.
Was besagt das Gesetz?
Das Lieferkettengesetz, das im Juni dieses Jahres vom Bundestag beschlossen wurde, verpflichtet Großunternehmen dazu, zu überprüfen und zu dokumentieren, inwieweit die wirtschaftlichen Aktivitäten entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu Verstößen gegen international anerkannte Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards führen. Sollte dies festgestellt werden, müssen Unternehmen in Zukunft mit geeigneten und angemessenen Maßnahmen reagieren, um solche Verstöße zu beenden und in der Folge zu verhindern.
Bei Missachtung dieser Sorgfaltspflicht sind Bußgelder möglich. Außerdem können Unternehmen bei schwerwiegenden Verstößen bis zu drei Jahren von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden. Die neuen Regelungen gelten ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Ab 2024 betreffen sie alle Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern.
Wie setzen Unternehmen das Gesetz um?
Die folgenden Maßnahmen sind künftig gesetzeskonform umzusetzen:
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
- Durchführung von Risikoanalysen mittels Verfahren, die geeignet sind, nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu ermitteln
- Etablierung eines Risikomanagements, um durch Abhilfemaßnahmen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte abzuwenden
- Einrichtung eines Beschwerdemechanismus'
- Transparente öffentliche Berichterstattung
Transparenz, Vernetzung, digitale Unterstützung
Wie effizient und zuverlässig die Umsetzung des Lieferkettengesetzes gelingt, hängt von der effektiven Vernetzung mehrerer Abteilungen ab: Supply Chain Management, Compliance Office, Sustainability Office, Procurement und Legal Office.
Hierzu ist ein durchgängiges "System of Action" nötig, das Vendor Risk Management mit Hilfe durchgängiger Workflows, systemübergreifender Anwendungen und eines einheitlichen Datenmodells mit anderen Risiko- und Compliance-Funktionen integriert. So können bestehende Silos aufgebrochen und die Transparenz über das gesamte Unternehmen hinweg erhöht werden. Die Now Platform® macht es möglich.