Externes Formular für personenbezogene Datenrechte

  • Freigeben Version: Australia
  • Aktualisiert 12. März 2026
  • 1 Minute Lesedauer
  • Das externe Formular für personenbezogene Datenrechte (PDR) ermöglicht die sichere Übermittlung von Anforderungen betroffener Personen (DSR) von einer öffentlichen Website, ohne sich anzumelden. Das Formular ist anpassbar, unterstützt gerichtliche Datenschutzrechte und überprüft die Identität der anfordernden Person per E-Mail, bevor ein Fall erstellt wird.

    Das externe Formular für personenbezogene Datenrechte (PDR) ermöglicht Kunden, ehemaligen Mitarbeitern oder Drittparteien die sichere Initiierung von Anforderungen betroffener Personen (DSR), ohne sich bei internen Portalen anzumelden. Organisationen können eine dedizierte PDR-Formular-URL in ihre öffentliche Website oder Datenschutzseite einbetten, sodass eine anfordernde Person eine Datenschutzanforderung End-to-End übermitteln kann, während das System die Identität durch eine E-Mail-basierte Verifizierung verifiziert, bevor ein Fall erstellt wird. Das PDR-Formular ist anpassbar und kann einfach in externe Websites eingebettet werden.

    Zielgruppe

    • Anfordernde Person (Kunde, ehemaliger Mitarbeiter oder Drittpartei-Einzelperson).
    • Datenschutzadministratoren und Entwickler, die das Formular, die Gerichtsbarkeitszuordnungen und E-Mail-Vorlagen konfigurieren.

    Hauptvorteile

    • Ermöglicht anfordernden Personen, PDRs direkt über die öffentliche Website der Organisation zu übermitteln. Es ist kein Zugriff auf das Mitarbeiter-Center erforderlich.
    • Stellt sicher, dass die Identität der anfordernden Person durch einen E-Mail-basierten Verifizierungscode verifiziert wird, bevor eine Anforderung akzeptiert wird.
    • Unterstützt regionsspezifische, von Gerichtsbarkeit gesteuerte Anforderungstypen und Datenschutz-by-Design-Praktiken.
    • Glättet die Aufnahme von PDR-Anforderungen, löst Bestätigungen mit PDR-Nummern aus und übergibt sie zur Erfüllung an Datenschutzmitarbeiter.

    Konfigurierbare Datenschutzrechte

    Administratoren können konfigurieren, welche Datenschutzrechte pro Gerichtsbarkeit verfügbar sind. Das von der anfordernden Person ausgewählte Land (und ggf. Bundesland) bestimmt, welche Rechte auf dem nach außen gerichteten PDR-Formular angezeigt werden.

    Beispiele:
    • Recht auf Abwahl: Anforderung der Abwahl vom Vertrieb oder gezieltem Marketing.
    • Recht auf Berichtigung: Korrektur ungenauer oder unvollständiger personenbezogener Daten anfordern.
    • Recht auf Löschung: Löschung personenbezogener Daten anfordern.
    • Recht auf Wissen: Fordern Sie Details zu den erfassten personenbezogenen Daten und ihrer Verwendung an.

    Administratoren können nach Bedarf zusätzliche Rechte über diese Standards hinaus hinzufügen, um organisatorische oder regulatorische Anforderungen zu erfüllen.