Verwalten Sie den Verbraucherzugriff auf Replikationsdaten in Instanzübergreifende Datenreplikation

  • Freigeben Version: Zurich
  • Aktualisiert 31. Juli 2025
  • 1 Minute Lesedauer
  • Genehmigen Sie die Anforderung eines Verbrauchers, in auf Replikationsdaten zuzugreifen Instanzübergreifende Datenreplikation( IDR).

    Vorbereitungen

    Erforderliche Rolle: admin, idr_admin

    Warum und wann dieser Vorgang ausgeführt wird

    Sie können Verbraucherzugriffsanforderungen für alle Ihre Erstellerreplikationssätze oder einen bestimmten Erstellerreplikationssatz überprüfen. Die Administratoren von Verbrauchersätzen müssen Zugriff beantragen, bevor sie die Replikationsdaten erhalten können.

    Prozedur

    1. Navigieren Sie in der Erstellerinstanz zu Instanzübergreifende Datenreplikation > Verbraucher mit ausstehenden Genehmigungenan.
    2. Wählen Sie die Option für jeden Verbraucherreplikationssatz aus, den Sie genehmigen möchten.
    3. Wählen Sie in der Liste Aktionen für ausgewählte Zeilen die Option aus Genehmigen .
      Die genehmigten Verbrauchersätze beginnen mit dem Empfang der replizierten Daten.
      Hinweis:
      Sie können den Verbrauchergenehmigungsstatus in „abgelehnt“ ändern, um zu verhindern, dass der Verbraucher die replizierten Daten erhält.
    4. Genehmigen Sie eine Verbraucherzugriffsanforderung für einen bestimmten Erstellerreplikationssatz.
      1. Navigieren Sie in der Erstellerinstanz zu Instanzübergreifende Datenreplikation > Produzenten-Replikationssätzean.
      2. Wählen Sie den Erstellerreplikationssatz aus, für den Sie den Verbraucherzugriff genehmigen möchten.
      3. Unter zugehörige Links auf Verbraucherabonnements Wählen Sie die Option für den Verbraucherreplikationssatz aus, den Sie genehmigen möchten.
      4. Wählen Sie in der Liste Aktionen für ausgewählte Zeilen die Option aus Genehmigen .
        Der genehmigte Verbrauchersatz beginnt mit dem Empfang replizierter Daten.
        Hinweis:
        Sie können den Verbrauchergenehmigungsstatus in „abgelehnt“ ändern, um zu verhindern, dass der Verbraucher die replizierten Daten erhält.