Softwarelizenzmetrikattribute
Softwarelizenzmetrik-Attribute und zugehörige Listenfeldbeschreibungen.
Metrikattribute
| Attribut | Attributwert | Attributwert ist unbegrenzt | Beschreibung | Lizenzmetrik | Metrikgruppe |
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| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | Wahr | Die Anzahl der Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Pro benanntem Gerät | Verbreitet | |
| Mindestanzahl von Kernen pro Prozessor | 8 | Falsch | Die Anzahl der Kernrechte, die auf einen physischen Prozessor oder Satz von virtuellen Kernen angewendet werden müssen.
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Pro Kern (mit CAL) | Microsoft |
| Mindestanzahl von Kernen pro VM | 8 | Falsch | Die Anzahl der Kernrechte, die auf einen virtuellen Computer (Virtual Machine, VM) angewendet werden müssen. | Pro Kern (mit CAL) | Microsoft |
| Maximale Anzahl von aktiven OSEs pro Server | 2 | Falsch | Die maximale Anzahl von Betriebssystemumgebungen (OSEs), die Software auf einem physischen Server ausführen darf.
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Pro Kern (mit CAL) | Microsoft |
| Mindestanzahl von Kernen pro Server | 16 | Falsch | Die Anzahl der Kernrechte, die auf einen physischen Server angewendet werden müssen.
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Pro Kern (mit CAL) | Microsoft |
| Maximale Anzahl von Installationen pro OSE | 1 | Falsch | Die maximale Anzahl von Installationen, die in einer der OSEs eines Servers zulässig sind.
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Pro Kern (mit CAL) | Microsoft |
| Mindestanzahl von Kernen pro Prozessor | 1 | Falsch | Die Anzahl der Kernrechte, die auf einen physischen Prozessor angewendet werden müssen. | Pro Kern | Verbreitet |
| Maximale Größe der Instanz in der Cloud | 8 | Falsch | Oracle Database Standard Edition, Oracle Database Standard Edition 1 und Oracle Database Standard Edition 2 haben maximale Grenzwerte für die Größe der Instanzen, in denen sie in Oracle autorisierten Cloud-Umgebungen wie Microsoft Azure und AWSbereitgestellt werden. Oracle Für Database Enterprise Edition gibt es keine Höchstgrenzen für die Größe der Instanzen, in denen sie in autorisierten Cloud-Umgebungen von [ Oracle wie Microsoft Azure und AWSbereitgestellt wird. | Pro Prozessor | Oracle |
| Maximale Anzahl von Sockets pro Server | 2 | Falsch | Oracle Database Standard Edition, Oracle Database Standard Edition 1 und Oracle Database Standard Edition 2 dürfen nur auf Servern lizenziert werden, deren Wert kleiner als die maximale Anzahl von Sockets ist. | Pro Prozessor | Oracle |
| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | Wahr | Die maximale Anzahl von Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Pro benanntem Anwender | VMware | |
| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | Wahr | Die maximale Anzahl von Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Pro benanntem Anwender | IBM | |
| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | Wahr | Die maximale Anzahl von Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Pro benanntem Anwender | Verbreitet | |
| Maximum Anzahl VMs pro Recht | 2 | Falsch | Für RHEL Serverist dies die Anzahl der VMs, die auf einem physischen Host ausgeführt werden und für die jedes Abonnement lizenzieren kann. Eine einzelne VM, die auf einem Host ausgeführt wird, benötigt ein Abonnement. Für RHEL für virtuelle Rechenzentrenist dies die Anzahl der VMs, die mit einem Abonnement für jedes Socket-Paar auf dem physischen Host lizenziert werden können. |
Pro Socket-Paar | Red Hat |
| Maximale Anzahl Sockets pro Recht | 2 | Falsch | Die Anzahl der Sockets auf dem physischen Host, die jedes Abonnement lizenzieren kann. Ein einzelner Socket-Host benötigt ein Abonnement. | Pro Socket-Paar | Red Hat |
| Maximale Anzahl von Prozessoren pro Recht | 2 | Falsch | Die maximale Anzahl physischer Prozessoren, die jedes Recht lizenzieren kann.
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Pro Prozessor | Microsoft |
| Maximale Anzahl von aktiven OSEs pro Server | 2 | Falsch | Die maximale Anzahl von OSEs, die Software auf einem physischen Server ausführen darf.
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Pro Prozessor | Microsoft |
| Maximale Anzahl von Installationen pro OSE | 1 | Falsch | Die maximale Anzahl von Installationen, die in einer der OSEs des Servers zulässig sind.
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Pro Prozessor | Microsoft |
| Maximale Anzahl von Installationen pro OSE | 1 | Falsch | Die maximale Anzahl von Installationen, die in einer der OSEs des Servers zulässig sind.
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Server (pro Instanz) | Microsoft |
| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | 1 | Falsch | Die maximale Anzahl von Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Pro Anwendungsinstanz | VMware |
| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | Wahr | Die maximale Anzahl von Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Nach OSI | VMware | |
| Mindestanzahl von NUPs | 5 | Falsch | Bei Lizenzierung durch Named User Plus (NUP) erfordern sowohl Oracle Database Standard Edition als auch Oracle Database Standard Edition One jeweils mindestens fünf NUP-Lizenzen. | Named User Plus | Oracle |
| Mindest-NUPs für lokale WebLogic-Bereitstellungen | 10 | Falsch | Die Mindestanzahl von Benutzern, die für Programme, die auf einen Prozessor zugreifen, lizenziert werden müssen. Dieses Attribut wird zum Abgleichen von Berechtigungen mit einer Oracle NUP-Lizenzmetrik für Oracle WebLogic Standard und WebLogic Enterprise verwendet, die lokal bereitgestellt werden. Für WebLogic Standard zählt das Attribut die belegten Sockets und für WebLogic Enterprise die Prozessorkerne. | Named User Plus | Oracle |
| Maximale Anzahl von Sockets pro Server | 2 | Falsch | Oracle Database Standard Edition, Oracle Database Standard Edition 1 und Oracle Database Standard Edition 2 dürfen nur auf Servern lizenziert werden, deren Wert kleiner als die maximale Anzahl von Sockets ist. | Named User Plus | Oracle |
| Mindestanzahl von Benutzern pro Prozessor | 25 | Falsch | Die Mindestanzahl von Benutzern, die auf einen physischen Prozessor zugreifen dürfen. Dieses Metrikattribut gilt sowohl für lokale als auch für Oracle Autorisierte Cloud-Umgebungen wie Microsoft Azure und AWS. | Named User Plus | Oracle |
| Mindestanzahl von NUPs in der Cloud | 10 | Falsch | Bei Lizenzierung durch NUP erfordert Oracle Database Standard Edition 2 mindestens 10 NUP-Lizenzen pro 8 vCPUs in Oracle autorisierten Cloud-Umgebungen wie Microsoft Azure und AWS. | Named User Plus | Oracle |
| Maximale Größe der Instanz in der Cloud | 8 | Falsch | Oracle Database Standard Edition, Oracle Database Standard Edition 1 und Oracle Database Standard Edition 2 haben maximale Grenzwerte für die Größe der Instanzen, in denen sie in Oracle autorisierten Cloud-Umgebungen wie Microsoft Azure und AWSbereitgestellt werden. Oracle Für Database Enterprise Edition gibt es keine Höchstgrenzen für die Größe der Instanzen, in denen sie in autorisierten Cloud-Umgebungen von [ Oracle wie Microsoft Azure und AWSbereitgestellt wird. | Named User Plus | Oracle |
| Mindest-NUPs für WebLogic-Cloudbereitstellungen | 10 | Falsch | Die Mindestanzahl von Benutzern, die für Programme lizenziert werden müssen, die auf eine vCPU zugreifen. Dieses Attribut wird zum Abgleichen von Berechtigungen mit einer Oracle NUP-Lizenzmetrik für Oracle WebLogic Standard und WebLogic Enterprise in Oracle autorisierten Cloud-Umgebungen wie AWS oder Azure Cloud verwendet. Für die Standardedition sind mindestens 10 NUP-Lizenzen pro 8 vCPUs in AWS oder Azure Cloud erforderlich. Wenn für die Enterprise-Edition Hyperthreading aktiviert ist, sind 10 NUP-Lizenzen pro 2 vCPUs erforderlich. Wenn Hyperthreading nicht aktiviert ist, sind 10 NUP-Lizenzen pro vCPU erforderlich. | Named User Plus | Oracle |
| Mindestanzahl von NUPs pro Server | 10 | Falsch | Bei Lizenzierung durch NUP erfordert Oracle Database Standard Edition 2 mindestens 10 NUP-Lizenzen pro Server. | Named User Plus | Oracle |
| Maximale Anzahl von Kernen pro Prozessor | Wahr | Pro CPU ist eine Lizenz bis maximal zum physischen Kern pro CPU erforderlich. Wenn eine CPU mehr physische Kerne als das Maximum hat, sind zusätzliche CPU-Lizenzen erforderlich.
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Pro Prozessor | IBM | |
| Maximale Anzahl von Kernen pro Prozessor | Wahr | Pro CPU ist eine Lizenz bis maximal zum physischen Kern pro CPU erforderlich. Wenn eine CPU mehr physische Kerne als das Maximum hat, sind zusätzliche CPU-Lizenzen erforderlich.
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Pro Prozessor | Citrix | |
| Maximale Anzahl von Kernen pro Prozessor | 32 | Falsch | Ab dem 2. April 2020 erfordert VMware eine Lizenz für bis zu 32 physische Kerne. Wenn eine CPU mehr als 32 Kerne hat, sind zusätzliche CPU-Lizenzen erforderlich.
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Pro Prozessor | VMware |
| Maximale Anzahl von Kernen pro Prozessor | Wahr | Pro CPU ist eine Lizenz bis maximal zum physischen Kern pro CPU erforderlich. Wenn eine CPU mehr physische Kerne als das Maximum hat, sind zusätzliche CPU-Lizenzen erforderlich.
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Pro Prozessor | Verbreitet | |
| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | Wahr | Die maximale Anzahl von Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Pro Gerät | Adobe | |
| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | Wahr | Die maximale Anzahl von Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Pro Gerät | IBM | |
| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | Wahr | Die maximale Anzahl von Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Pro Gerät | Microsoft | |
| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | Wahr | Die maximale Anzahl von Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Pro Gerät | Citrix | |
| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | Wahr | Die maximale Anzahl von Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Pro Gerät | Verbreitet | |
| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | Wahr | Die maximale Anzahl von Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Pro Gerät | VMware | |
| Mindestanzahl von Kernen pro VM | 4 | Falsch | Die Anzahl der Kernrechte, die auf einen virtuellen Computer angewendet werden müssen. | Pro Kern | Microsoft |
| Mindestanzahl von Kernen pro Prozessor | 4 | Falsch | Die Anzahl der Kernrechte, die auf einen physischen Prozessor oder Satz von virtuellen Kernen angewendet werden müssen. | Pro Kern | Microsoft |
| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | Wahr | Die maximale Anzahl von Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Pro Benutzer | Adobe | |
| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | Wahr | Die maximale Anzahl von Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Pro Benutzer | Microsoft | |
| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | Wahr | Die maximale Anzahl von Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Pro Benutzer | IBM | |
| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | Wahr | Die maximale Anzahl von Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Pro Benutzer | Citrix | |
| Maximale Anzahl von Installationen pro Recht | Wahr | Die maximale Anzahl von Installationen, die jedes Recht lizenzieren kann. | Pro Benutzer | Verbreitet |