Überprüfen und Genehmigen der Vertriebsförderungsansprüche

  • Freigeben Version: Zurich
  • Aktualisiert 31. Juli 2025
  • 1 Minute Lesedauer
  • Der Mitarbeiterbereich ermöglicht einem Schadenfall-Mitarbeiter die Überprüfung und Genehmigung der vom Händler eingereichten Ansprüche zur Verkaufsförderung.

    Genehmigen Sie alle Ansprüche Genehmigen Sie jede Anspruchsfallposition.
    Lehnen Sie einen Anspruch ab Lehnen Sie jede Anspruchsfallposition ab.
    Genehmigen Sie einen Anspruch teilweise Genehmigen Sie die Anspruchsfallposition teilweise.
    Hinweis:
    Die Aktivität „Überprüfen und genehmigen“ ist für den Schadenfall-Mitarbeiter sichtbar. Alle anderen Aktivitäten werden vom Händler-Vertriebsmitarbeiter ausgeführt.