Antrag auf Ausnahmeregel genehmigen

  • Freigeben Version: Zurich
  • Aktualisiert 31. Juli 2025
  • 1 Minute Lesedauer
  • Bewerten Sie Ausnahmeregelanforderungen von Anwendern, damit Sie diese Anforderungen genehmigen oder ablehnen können.

    Vorbereitungen

    Erforderliche Rolle: sn_vul.Exception_Approver

    Warum und wann dieser Vorgang ausgeführt wird

    Die Mitglieder der Anwendergruppe „Ausnahmegenehmiger“ der Ebene 1 können die Anforderungen der Ausnahmeregel der Ebene 1 genehmigen. Ebenso können die Mitglieder der Anwendergruppe „Ausnahmegenehmiger“ der Ebene 2 die Anforderungen der Ausnahmeregel der Ebene 2 genehmigen. Beide Anwendergruppen erben standardmäßig die Ausnahmegenehmigerrolle.
    Hinweis:

    Wenn Sie die VR-Anwendung zum ersten Mal bereitstellen, ist der Flow Designer für das Ausnahmemanagement standardmäßig aktiviert. Wenn Sie den Workflow bereits verwenden, können Sie auf den Flow Designer aktualisieren. In beiden Fällen können Sie sie nicht zurück in Workflow ändern. Informationen zum Konfigurieren von Genehmigungsregeln für das Ausnahmemanagement und falsch positive Informationen finden Sie unter Konfigurieren Sie Genehmigungsregeln für das Ausnahmemanagement.

    Prozedur

    1. Navigieren zu Alle > Vulnerability Response > Meine Genehmigungenan.
    2. Wählen Sie eine Anforderung aus Ihrer Warteschlange aus.
    3. Genehmigen oder lehnen Sie die Anforderung mit ab, und erklären Sie, warum Sie die Anforderung genehmigt oder abgelehnt haben.
      Nachdem eine Ausnahmeregel genehmigt wurde, wird standardmäßig eine Korrekturaufgabe im Status zurückgestellt erstellt. Ab dem Datum „gültig ab“ wird diese Regel für alle erstellten VIS und auch für die VIS ausgeführt, die vom Status „Geschlossen“ in den Status „Offen“ verschoben werden. VIS, die den definierten Bedingungen entsprechen, werden der RT hinzugefügt und für den angegebenen Zeitraum zurückgestellt.
      Hinweis:
      Wenn die Regel abgelehnt wird, können Sie sie im Status Entwurf erneut öffnen, aktualisieren und dann erneut zur Genehmigung übermitteln.