Weisen Sie Anlagenmodell-Site-Zugriff für nicht-Administratoren zu oder entfernen Sie ihn

  • Freigeben Version: Yokohama
  • Aktualisiert 30. Januar 2025
  • 1 Minute Lesedauer
  • Weisen Sie Anlagenmodell-Site-Zugriff für nicht-Administratoren zu oder entfernen Sie ihn. Sie können die Anwenderkriterien erstellen, um zu bestimmen, ob bestimmte Anwender auf die Anlagenmodell-Entitäten für bestimmte Standorte zugreifen können.

    Vorbereitungen

    Erforderliche Rolle: Administrator

    Warum und wann dieser Vorgang ausgeführt wird

    Verwenden Sie die Anwenderkriterien, um zu bestimmen, ob bestimmte Anwender Anlagenmodell-Entitäten für bestimmte Standorte lesen oder bearbeiten können. Nachdem Sie einen Anwenderkriteriendatensatz erstellt haben, können Sie ihn einem Standort zuweisen, um zu steuern, wer die Anlagenmodell-Entitäten lesen und bearbeiten kann. Sie können die OT-Rollen weiterhin Anwendern oder Gruppen zuweisen, um ihnen Zugriff auf OT-Geräte zu ermöglichen, die denselben Sites zugewiesen sind. Weitere Informationen finden Sie unter Zuweisen Operational Technology ManagerRollen.
    Hinweis:
    Für die Anwender, die ein Upgrade auf Version 1,0 durchführen, wird der Anwenderzugriff auf die Website zu Anwenderkriterien und -Gruppen migriert. Weitere Informationen finden Sie unter Site-Anwenderzugriff wird zu Anwenderkriterien und -Gruppen migriert.

    Prozedur

    1. Navigieren zu Alle > Wissensmanagement > Administration > Anwenderkriterien
    2. Wählen Sie Neu.
    3. Füllen Sie im Formular die Felder aus.
      Eine Beschreibung der Feldwerte finden Sie unter Anwenderkriterienformular.

    Nächste Maßnahme

    Nachdem Sie die Anwenderkriterien erstellt haben, können Sie sie einer Website zuweisen. Weitere Informationen zum Zuweisen des Zugriffs „kann bearbeiten“ auf eine Website finden Sie unter Weisen Sie die Anwenderkriterien für „kann Zugriff auf eine Website bearbeiten“ zu. Weitere Informationen zum Hinzufügen von „kann lesen“ zu einer Website finden Sie unter Weisen Sie die Anwenderkriterien für „kann Lesezugriff auf eine Website“ zu.