Besucherrichtlinien einem Arbeitsplatzstandort zuweisen

  • Freigeben Version: Zurich
  • Aktualisiert 31. Juli 2025
  • 1 Minute Lesedauer
  • Fügen Sie einer Besucherrichtlinie mindestens einen Arbeitsplatzstandort hinzu. Besucher, die für die Ankunft an diesen Standorten registriert sind, erhalten vorher eine E-Mail-Benachrichtigung, damit sie die Richtlinie akzeptieren.

    Vorbereitungen

    Erforderliche Rolle: sn_wsd_visitor.admin

    Warum und wann dieser Vorgang ausgeführt wird

    Weisen Sie eine Besucherrichtlinie einem Arbeitsplatzstandort zu.

    Sie können Besucherrichtlinien auch zuweisen, indem Sie den Arbeitsplatzstandort unter Gebäude auswählen. Wählen Sie das Gebäude aus, und vergewissern Sie sich, dass die Option Visitor policy view (Benutzerrichtlinien-Ansicht) aktiviert ist. Klicken Sie auf Bearbeiten, und weisen Sie die Richtlinie zu.

    • Wechseln Sie zu „Gebäude“.
    • Wählen Sie das Gebäude aus.
    • Vergewissern Sie sich, dass die Ansicht „Visitor policy view“ (Besucherrichtlinien-Ansicht) ausgewählt ist.
    • Klicken Sie auf „Bearbeiten“, um dem Standort die verfügbaren Richtlinien zuzuweisen.

    Prozedur

    1. Navigieren zu Alle > Besuchermanagement für Arbeitsstätten > Administration > Besucherrichtlinienan.
    2. Wählen Sie die Besucherrichtlinie aus, der Sie den Arbeitsplatzstandort hinzufügen möchten.
    3. Klicken Sie in der zugehörigen Liste „Standorte“ auf Bearbeiten.
    4. Wählen Sie im Formular „Mitglieder bearbeiten“ den Arbeitsplatzstandort aus Sammlung Und verschieben Sie sie dann in die Standortliste Spalte mithilfe des Add-Remove-Symbols ( ).
    5. Wählen Sie Speichern.
    6. Wahlweise: Wenden Sie die Richtlinie in der zugehörigen Liste Standorte auf interne oder externe Besucher an Und konfigurieren Sie, ob die Richtlinien Signaturen erfordern .
      1. Wählen Sie das Vorschausymbol ( Vorschausymbol.) Für den Datensatz, den Sie bearbeiten möchten.
      2. Wählen Sie im Vorschaufenster für die Standortrichtlinie aus Öffnen Sie Den Datensatz .
      3. Füllen Sie die Felder im Formular „Standortrichtlinie“ aus.
        Eine Beschreibung der Feldwerte finden Sie unter Formular „Standortrichtlinie“.

    Ergebnisse

    Die Besucherrichtlinie wird dem ausgewählten Arbeitsplatzstandort zugewiesen.