Arbeiten mit Datenverarbeitungsaktivitäten
Datenverarbeitungsbeauftragte können die Optionen im Modul „Datenverarbeitungsaktivität“ verwenden, um Ziele zu erstellen, sie als Datenverarbeitungsaktivitäten zu identifizieren und durchzuführen DSGVO DSFAZielbewertungen darauf, um zu bestimmen, ob die Ziele ein hohes Risiko sind.
Erstellen Sie ein Ziel
In der DSGVO bezieht sich ein Ziel auf die Zuordnung zwischen einer Entität und einer Datenverarbeitungsaktivität.
Vorbereitungen
Warum und wann dieser Vorgang ausgeführt wird
Prozedur
Identifizieren Sie ein Ziel als Datenverarbeitungsaktivität
Die Identifizierung eines Ziels als Datenverarbeitungsaktivität ist der erste Schritt, um zu bestimmen, ob für das Ziel eine Datenverarbeitungsbewertung durchgeführt werden soll.
Vorbereitungen
Prozedur
Senden Sie eine vorläufige Bewertung für ein Ziel
Sie können eine vorläufige Bewertung für ein Ziel initiieren, um zu bestimmen, ob es sich um einen Vorgang mit hohem Risiko handelt, und um zu entscheiden, welche Risikominderungsverfahren erforderlich sind. Nachdem die vorläufige Bewertung initiiert wurde, können die ausgewählten Bewertungsteilnehmer die Bewertung vornehmen.
Vorbereitungen
Prozedur
Nehmen Sie eine vorläufige Bewertung vor
Wenn Sie als Teilnehmer einer vorläufigen Bewertung identifiziert wurden, müssen Sie auf die Bewertung zugreifen und sie ablegen.
Vorbereitungen
Prozedur
Zeigen Sie alle vorläufigen Bewertungen an
Risikomanager und Datenverarbeitungsbeauftragte können die Antworten einzelner Bewertungsteilnehmer anzeigen.