Einzelversicherungs-Fälle erkunden
Erfahren Sie, wie Ihre Vertreter der ersten Schadenmeldung, die Regulierer, Und -Manager können verwenden Einzelversicherungs-Fälle Dient zum Erstellen und Verwalten einzelner Lebensversicherungsansprüche.
Mit Einzelversicherungs-Fälle Anwendung können Sie die Initiierung, Verarbeitung und Lösung einzelner Versicherungsansprüche für Ihre Kunden verwalten. Mit dieser Anwendung können Sie sich mit abstimmen Andere zum Verwalten der Anspruchsaufgaben für die über- und untergeordneten Ansprüche. Sie können auch die erforderliche Anspruchsdokumentation erfassen und validieren, den Anspruch untersuchen und den Anspruch regeln.
Schlüsselfunktionen
- Ein Schadendatenmodell, das jeden Lebensversicherungsfall berücksichtigen kann
- Ein klarer und intuitiver Prozess für Schadenaufnahmespezialisten, Schadenfallspezialisten und Schadenfallmanager
- Unterstützung für die Arbeit an mehreren Richtlinien, die von einem einzelnen Anspruchsfall unterstützt werden
- Dedizierte Playbooks und Arbeitsbereiche, die für verschiedene Anspruchspersonas erstellt wurden
- Ein Baseline-Workflow, in dem Sie die Ansprüche von der Schadenmeldung bis zum Schadenabschluss für einzelne Lebensversicherungsansprüche anzeigen können
Einzelversicherungs-Fälle Personas
Die folgende Tabelle zeigt, welche Personas in Ihrer Organisation verwenden können Einzelversicherungs-Fälle Anwendung.
| Persona | Beschreibung |
|---|---|
| Administrator | Anspruchsadministrator, der für die Konfiguration der Anwendung verantwortlich ist. |
| Offizieller Vertreter | Front-Office-Vertreter, der einen Anspruchsfall im Namen eines Kunden erstellt und die relevanten Dokumente hochlädt. |
| Schadenregulierer | Person, die die Dokumente und Details zur Bewertung des Verlusts von Leben sammelt und verifiziert, Und begleichen dann einen Anspruch. |
| Anspruchsmanager | Manager, der die Rückstellungen und Zahlungsanforderungen genehmigt und eine Übersicht über alle Ansprüche anzeigen kann, einschließlich Performance Analytics Dashboards und Berichte. |