Definieren Sie den Umfang, und beginnen Sie mit der Bewertung

  • Freigeben Version: Zurich
  • Aktualisiert 31. Juli 2025
  • 1 Minute Lesedauer
  • Definieren Sie den Umfang, indem Sie der Wichtigkeits- und Auswirkungstoleranzbewertung einen Business-Service hinzufügen. Mit dieser Bewertung können Sie die Auswirkungen und möglichen Unterbrechungen schätzen, die sich auf Ihre Business-Services auswirken können.

    Vorbereitungen

    Erforderliche Rolle: sn_oper_res.Manager

    Prozedur

    1. Navigieren zu Arbeitsbereiche > Arbeitsbereich für organisationales Resilienzmanagement > Liste > Wichtigkeits- und Auswirkungstoleranzbewertung > Alle Bewertungen Und wählen Sie die Bewertung aus, an der Sie arbeiten.
      Die Details Auf der Registerkarte werden die Bewertungsdetails angezeigt.
      Die Umfang Die Registerkarte wird für die Bewertung angezeigt, auf der Sie die zu bewertenden Services hinzufügen können.
    2. In Umfang Wählen Sie die Registerkarte aus Hinzufügen , Wählen Sie die Services für die Bewertung aus, und wählen Sie aus Hinzufügen Erneut.
      Es wird eine Meldung angezeigt, dass die Services erfolgreich zur Liste hinzugefügt wurden. Die Services werden in aufgeführt Umfang Registerkarte.
    3. Wählen Sie aus, um die Bewertung zu senden und eine Antwort vom Beurteiler anzufordern Bewerten .

      Der Status der Bewertung wird auf aktualisiert Antwort steht aus .

    Ergebnisse

    Der Status der Bewertung wird auf aktualisiert Antwort steht aus . Der Beurteiler der Bewertung erhält eine E-Mail-Benachrichtigung mit einem Link zur Bewertung in Arbeitsbereich für organisationale Resilienz.
    Hinweis:
    Wenn keine Genehmiger vorhanden sind, ändert sich der Status der Bewertung automatisch in Genehmigt status.

    Nächste Maßnahme

    Der Beurteiler meldet sich bei der Instanz an oder wählt den Bewertungslink aus, der in der Benachrichtigung empfangen wurde, antwortet auf die Bewertung und übermittelt die Ergebnisse. Weitere Informationen finden Sie unter Übermitteln Sie die Bewertung.